Bereich für Schuldner


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Was ist es?

In bestimmten Fällen (vor allem, wenn Geldschulden nicht bestritten werden und, wenn beide Parteien bei der Zentraldatenbank der Unternehmen eingetragen sind) kann der Gläubiger, der einen vollstreckbaren Titel erhalten möchte um gegen seinen Schuldner ein Vollstreckungsverfahren einzuleiten, sich entscheiden, nicht die üblichen Rechtsmaßnahmen zu ergreifen, sondern ein Verfahren zwecks Beitreibung unbestrittener Geldschulden einzuleiten.

Dieses Verfahren ist schneller und weniger kostspielig als das Vorladungsverfahren.

Die Zahlungsaufforderung, die Sie erhalten haben, ist die erste Urkunde in diesem Verfahren.

Diese Zahlungsaufforderung umfasst insbesondere die Identität Ihres Gläubigers, die Abrechnung der zu zahlenden Beträge, die Schriftstücke, die es Ihnen ermöglichen, die Richtigkeit der Forderung zu beurteilen und ein Antwortformular.

Sie setzt Ihnen eine Frist von einem Monat, während der Sie reagieren können.

Warum sollten Sie reagieren?

Wenn Sie nicht innerhalb der Frist von einem Monat oder auch vor Ablauf einer Frist von einem Monat und acht Tagen nach der Zahlungsaufforderung reagieren, wird ein Protokoll des Nichtbestreitens aufgestellt.

Dieses Protokoll, dessen Kosten zu Ihren Lasten gehen, wird auf elektronischem Wege einem Magistraten zugeleitet.

Dieser Magistrat prüft die Ordnungsgemäßheit des Verfahrens und erklärt das Protokoll für vollstreckbar.
Danach kann das Verfahren mit allen möglichen Rechtsmitteln (Zustellung-Befehl, Mobiliarpfändung, Gehaltspfändung, …) auf Grund des vom Magistraten abgelieferten Titels durchgesetzt werden.

Wie sollten Sie reagieren?

Im Monat nach der Zahlungsaufforderung haben Sie drei Lösungsmöglichkeiten:

  • Den in der Zahlungsaufforderung angegebenen Saldo bezahlen. In dem Fall wird das Verfahren eingestellt;
  • Zahlungserleichterung beantragen: dazu müssen Sie auf jeden Fall das mit der Zahlungsaufforderung mitgesendete Antwortformular benutzen. Im Rahmen dieses Verfahrens können ein einfacher Anruf oder eine formlose E-Mail tatsächlich nicht ohne weiteres berücksichtigt werden.
    Wenn der Zahlungsplan eingehalten wird, wird das Verfahren eingestellt werden. Wenn die Überweisungen jedoch unterbrochen werden, wird für den zum Zeitpunkt der letzten überwiesenen Teilzahlung bestehenden Restsaldo ein Protokoll der Nichtbestreitung aufgestellt;
  • Die Schuld bestreiten: diese Bestreitung muss auf alle Fälle motiviert sein UND Sie müssen unbedingt das mit der Zahlungsaufforderung mitgesendete Formular benutzen. Im Rahmen dieses Verfahrens können ein einfacher Anruf oder eine formlose E-Mail tatsächlich nicht ohne weiteres berücksichtigt werden.
    Durch Ihre Bestreitung wird das Verfahren eingestellt. Eine der Bedingungen dieses Verfahrens ist ja, dass die Forderung nicht bestritten wird.
    Sie sollten allerdings berücksichtigen, dass Ihr Gläubiger nicht daran gehindert wird, ein neues Eintreibungsverfahren einzuleiten. Das wird Kosten mit sich bringen. Sie sollen somit vorsichtig sein.

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