Wenn einem Gläubiger ein vollstreckbarer Titel (Urteil, notarielle Akte, Zwangsbefehl, …) vorliegt, um die Bezahlung seiner Forderung zu bewirken, kann er sich entscheiden das Mobiliar seines Schuldners beschlagnahmen und verkaufen zu lassen.
Das Mobiliarpfändungsverfahren umfasst verschiedene Schritte:
Es kann vorkommen, dass das Verkaufsverfahren eingestellt wird, zum Beispiel wegen eines Zahlungsplans. Wenn der Plan danach nicht mehr eingehalten wird, kann der Gerichtsvollzieher das Mobiliarpfändungsverfahren wiederaufnehmen.
Dazu legt er erneut einen neuen Verkaufstag fest. Das bedeutet, dass der Gerichtsvollzieher erneut ein Datum für den Verkauf der zuvor gepfändeten Güter bestimmt und, dass das Verfahren dann wie hier oben ab der Pfändungsmeldung beschrieben wurde, verläuft. Wenn man so vorgeht, sind damit weniger Kosten verbunden als im Falle einer neuen Pfändung.
Sie haben bestimmt verstanden, dass Ihr Mobiliar öffentlich versteigert wird, wenn Sie nicht reagieren.
Am besten regieren Sie natürlich so schnell wie möglich, um die Fortsetzung des Verfahrens und die damit verbundenen Ärgernisse, Kosten und Anspannungen zu vermeiden.
Sie haben mehrere Möglichkeiten:
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